Kreativwettbewerb "400 Jahre Martinskloster - Die FreeCard"

Martinskloster als "Geburtstagskind" gestalterisch in Szene setzen - TEILNAHMEBEDINGUNGEN

25.06.2026

Diese FreeCard vom Martinskloster haben Studierende der Universität Opole im Rahmen einer Projektwoche entworfen.

Das Studierendenwerk Trier feiert 400 Jahre Martinskloster mit einem Gestaltungswettbewerb für Postkarten. Gesucht wird ein kreativer Entwurf, der das Martinskloster als „Geburtstagskind“ gestalterisch in Szene setzt.

Der ausgewählte Siegerentwurf wird vom Studierendenwerk Trier als sogenannte FreeCard gedruckt und kostenlos in den Kartenständern des Studierendenwerks Trier zur Verfügung gestellt. Eine Jury entscheidet, welcher Entwurf als Siegerentwurf ausgewählt und in den Druck gegeben wird. Gewinn: 100 EURO Mensaguthaben!

Einsendung eines eigenen Postkartenentwurfs per E-Mail an:

martinskloster@studiwerk.de

 

Teilnahmebedingungen

Kreativwettbewerb „400 Jahre Martinskloster – Die FreeCard“

1. Veranstalter

Studierendenwerk Trier – Anstalt des öffentlichen Rechts
Universitätsring 12a
54296 Trier
Deutschland

nachfolgend „Studierendenwerk Trier“ oder „Veranstalter“ genannt.

2. Anlass und Gegenstand des Wettbewerbs

Gestaltungswettbewerb für „FreeCard“/Postkarten zum Geburtstagsanlass „Das 400 Jahre Martinskloster“.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos. Mitarbeitende des Studierendenwerks Trier, Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Teilnahme und Einsendung

Die Teilnahme erfolgt durch Einsendung eines eigenen Postkartenentwurfs per E-Mail an:

martinskloster@studiwerk.de

Betreff der E-Mail:

Kreativwettbewerb 400 Jahre Martinskloster – Die FreeCard

Die Einsendung soll enthalten:

  • Name der teilnehmenden Person bzw. der Gruppenmitglieder
  • E-Mail-Adresse für Rückfragen und Gewinnbenachrichtigung
  • ggf. Titel oder kurze Beschreibung des Entwurfs
  • druckfähiger Entwurf im PDF-Format
  • die untenstehende Freistellungs- und Rechtebestätigung

Der Entwurf soll für ein übliches Postkartenformat geeignet sein. Empfohlen wird DIN A6, 105 × 148 mm (+ 3mm Beschnittzugabe = Dateiformat 111 x 154 mm), Auflösung mind. 300 dpi, PDF oder JPG,  Hoch- oder Querformat.

Die PDF-Datei muss druckfähig sein. Schriften sollen eingebettet sein, Bildmaterial soll in ausreichender Auflösung vorliegen.

Muster für die Einsende-E-Mail

Betreff: Kreativwettbewerb 400 Jahre Martinskloster

Name:
E-Mail-Adresse:
Titel des Entwurfs, optional:

Hiermit reiche ich meinen Entwurf für den Kreativwettbewerb „400 Jahre Martinskloster – Die FreeCard“ ein.

Ich habe die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiere sie. Ich bestätige insbesondere, dass mein Entwurf keine Rechte Dritter verletzt und dass ich dem Studierendenwerk Trier im Falle der Auswahl meines Entwurfs als Siegerentwurf die in den Teilnahmebedingungen beschriebenen Nutzungsrechte einräume.

Der Entwurf ist dieser E-Mail als druckfähige PDF-Datei beigefügt.

5. Einsendeschluss

Einsendeschluss ist der 15. September 2026, 23:59 Uhr.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail beim Studierendenwerk Trier. Später eingehende Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

6. Anforderungen an die Entwürfe

Eingereicht werden dürfen nur eigene, selbst erstellte Entwürfe. Die Teilnehmenden versichern mit der Einsendung, dass sie über alle erforderlichen Rechte an ihrem Entwurf verfügen.

Der Entwurf darf insbesondere keine Rechte Dritter verletzen, zum Beispiel Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder Rechte an verwendeten Fotos, Illustrationen, Schriften, Logos, KI-generierten Bestandteilen, Stockmaterialien oder sonstigen Gestaltungselementen. Soweit KI-Tools, Stockmaterial, Fotos, Schriften oder sonstige fremde Inhalte verwendet werden, müssen die Teilnehmenden sicherstellen, dass diese Inhalte rechtmäßig verwendet und für die in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Nutzung freigegeben sind.

Entwürfe mit diskriminierenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, extremistischen, pornografischen, rechtswidrigen oder sonst unangemessenen Inhalten werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.

7. Auswahl des Siegerentwurfs

Die Auswahl des Siegerentwurfs erfolgt durch eine Jury des Studierendenwerks Trier. Die Jury bewertet die Einsendungen insbesondere nach folgenden Kriterien:

  • kreative Umsetzung des Themas „400 Jahre Martinskloster“
  • gestalterische Qualität und Originalität
  • Eignung als FreeCard/Postkarte
  • Druckfähigkeit und praktische Umsetzbarkeit
  • Gesamteindruck

Die Jury entscheidet nach eigenem fachlichem Ermessen. Die Entscheidung der Jury ist verbindlich. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Auswahlentscheidung ausgeschlossen.

8. Gewinn

Als Preis wird ein Verzehrguthaben in Höhe von 100 Euro für die Campus-Gastronomie des Studierendenwerks Trier vergeben.

Sofern mehrere Siegerentwürfe ausgewählt werden, erhält die einreichende Person bzw. Gruppe je ausgewähltem Siegerentwurf ein Verzehrguthaben in Höhe von 100 Euro.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Die Einlösung erfolgt nach den jeweils geltenden Bedingungen der Campus-Gastronomie des Studierendenwerks Trier.

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.

9. Nutzungsrechte

Mit der Einsendung räumen die Teilnehmenden dem Studierendenwerk Trier unentgeltlich die zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlichen Nutzungsrechte an ihrem Entwurf ein. Dazu gehören insbesondere die Sichtung, Speicherung, Vervielfältigung und Weitergabe an die Jury zum Zweck der Bewertung.

Für den ausgewählten Siegerentwurf räumen die Teilnehmenden dem Studierendenwerk Trier darüber hinaus ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, den Entwurf

  • zu drucken und als freecard kostenlos zu verbreiten,
  • auf der Website des Studierendenwerks Trier zu veröffentlichen,
  • in sozialen Medien und Online-Angeboten des Studierendenwerks Trier zu zeigen,
  • für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden,
  • in internen und externen Publikationen des Studierendenwerks Trier zu nutzen,
  • zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und auszustellen,
  • für drucktechnische, redaktionelle oder gestalterische Zwecke anzupassen, soweit der Charakter des Entwurfs dadurch nicht wesentlich verändert wird.

Die Nutzung darf in allen Medienarten in Print und Online erfolgen. Eine weitere Vergütung über den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Gewinn hinaus erfolgt nicht.

Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt. Das Studierendenwerk Trier ist berechtigt, den Namen der Urheberin bzw. des Urhebers im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Entwurfs zu nennen. Eine Namensnennung erfolgt nach Möglichkeit, kann aber aus gestalterischen, technischen oder redaktionellen Gründen entfallen.

10. Rechte Dritter und Freistellung

Die Teilnehmenden versichern, dass durch ihre Einsendung und die Nutzung des Entwurfs durch das Studierendenwerk Trier keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten Dritte wegen eines eingereichten Entwurfs Ansprüche gegen das Studierendenwerk Trier geltend machen, stellen die Teilnehmenden das Studierendenwerk Trier von diesen Ansprüchen frei, soweit sie die Rechtsverletzung zu vertreten haben. Dies gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

11. Freistellungs- und Rechtebestätigung bei Einsendung

Mit der Einsendung des Entwurfs bestätigen die Teilnehmenden Folgendes:

„Ich bestätige, dass der eingereichte Entwurf von mir selbst erstellt wurde und keine Rechte Dritter verletzt. Ich verfüge über alle für die Teilnahme am Wettbewerb und die Nutzung durch das Studierendenwerk Trier erforderlichen Rechte. Soweit ich Fotos, Schriften, Illustrationen, KI-generierte Bestandteile, Stockmaterialien oder sonstige fremde Inhalte verwendet habe, versichere ich, dass diese rechtmäßig genutzt werden dürfen und für die in den Teilnahmebedingungen beschriebene Nutzung freigegeben sind. Ich räume dem Studierendenwerk Trier im Falle der Auswahl meines Entwurfs als Siegerentwurf die in den Teilnahmebedingungen beschriebenen Nutzungsrechte ein. Ich stelle das Studierendenwerk Trier von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer von mir zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen.“

12. Datenschutz

Im Rahmen des Wettbewerbs verarbeitet das Studierendenwerk Trier personenbezogene Daten der Teilnehmenden, insbesondere Name, E-Mail-Adresse, ggf. weitere Kontaktdaten, Angaben zur Einreichung sowie die eingereichten Entwurfsdateien. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs, zur Kommunikation mit den Teilnehmenden, zur Jurybewertung, zur Gewinnbenachrichtigung, zur Gewinnabwicklung sowie zur Veröffentlichung und Dokumentation des ausgewählten Siegerentwurfs verarbeitet.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Daten zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich sind. Soweit die Verarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Studierendenwerks Trier erfolgt, kann sie außerdem auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit den Aufgaben des Studierendenwerks Trier gestützt werden. Soweit freiwillige Angaben oder Einwilligungen verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Wettbewerbs erforderlich ist, insbesondere an die Jury, an mit der technischen Abwicklung befasste Stellen sowie an Druck- oder Mediendienstleister, soweit diese für die Herstellung und Veröffentlichung der Free-Card erforderlich sind.

Nicht prämierte Einsendungen und dazugehörige personenbezogene Daten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen des Studierendenwerks Trier entgegenstehen. Daten zum prämierten Entwurf können für die Dauer der Nutzung, Dokumentation und rechtlichen Nachweisführung gespeichert werden.

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der DSGVO insbesondere Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen. Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Der Datenschutzbeauftragte des Studierendenwerks Trier ist erreichbar unter:

datenschutz@studiwerk.de

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Studierendenwerks Trier auf www.studiwerk.de.

14. Schlussbestimmungen

Mit der Einsendung eines Entwurfs erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen an.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 25. Juni 2026