Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Fristen für Nachweise beim KfW-Studienkredit beachten

21.02.2022
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Wichtiger Hinweis für alle Studierenden, die einen KfW-Studienkredit beziehen:

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, in Ihrem Online-Kreditprotal das sogenannte „Protokoll zum Nachweis der Immatrikulation“ zu erstellen. Dieser Online-Erfassungsnachweis, Studienbescheinigung vom Sommersemester 2022 und Personalausweis müssen anschließend einem Vertriebspartner vorgelegt werden. Dies ist bereits seit Beginn der Rückmeldung zum Sommersemester 2022 möglich. Das Vorliegen der Unterlagen bis 15.04.2022 ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kredit im neuen Semester weiter ausgezahlt wird. 

 

Die Unterlagen können Sie wie folgt einreichen:

Vor Ort:

SO Tarforst:

Foyer Mensa Tarforst

Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr

 

SO Schneidershof:

Mensagebäude

Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr

 

SO Umwelt-Campus Birkenfeld:

Montag & Mittwoch 9 bis 15 Uhr

Freitag 9 bis 13 Uhr

 

Per E-Mail:

Standorte Trier:  so(at)studiwerk.de  

Standort Umwelt-Campus Birkenfeld: karla.troesch(at)studiwerk.de