Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





Semesterticket

Semesterticket: auch ohne eigenes Auto am Studienort und in der Region mobil.

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Wohin wende ich mit mit persönlichen Fragen zum Semesterticket?

Sollten Sie Fragen zum Geltungsbereich und sonstige Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Kollegin Gisela Keil per Mail an: Gisela.Keil@studierendenwerk-trier.de

 


  • Das Semesterticket bietet die Möglichkeit, auch ohne eigenes Auto am Studienort und in der Region mobil zu sein. Ob es nun der Weg zur Vorlesung, der Rückweg vom Kino oder die Fahrt am Wochenende sein soll, das Semesterticket ermöglicht die einfache Nutzung von Bus und Bahn in der Region und in der Stadt, ohne für jede Fahrt extra bezahlen zu müssen. Bereits seit dem Sommersemester 1992 wird das Trierer Semesterticket als Serviceleistung vom Studierendenwerk Trier und den Verkehrsunternehmen der Region für die Studierenden der Trierer Hochschulen angeboten.

    Durch die Benutzung des Semestertickets leisten alle Studierende aktiven Umweltschutz, indem zur Verringerung des Autoverkehrs und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen beigetragen wird. Es spart nicht nur Zeit, sondern vor allem Geld und Nerven. Anstatt sich im Auto auf die nervige Parkplatzsuche zu machen oder vor roten Ampeln zu stehen, lässt man sich besser mit Bus und Bahn entspannt zum Ziel chauffieren.


  • Rabattiertes Deutschlandticket als „Semesterticket-Upgrade“ für Studierende der Trierer Hochschulen spätestens ab Juli

     

    „Nach einem durchaus intensiven und iterativen Prozess ist es heute gelungen einen Weg zum rabattierten Deutschlandticket - spätestens zum 1. Juli - zu ebnen, wobei ich nicht verhehle, dass ich mir eine frühere Umsetzung gewünscht hätte“, erklärt Andreas Wagner, Geschäftsführer im Studiwerk Trier und fügt hinzu: „Aber hierbei handelt es sich wohl um das „Rumpeln“, das der Sprecher der Landesverkehrsministerkonferenz, Oliver Krischer, mit seiner Vorhersage zum Verlauf der Einführung des Deutschlandtickets meinte. So zeigt auch der Blick auf die Deutschlandkarte, dass wir von einer flächendeckenden Einführung des rabattierten Studi-Tickets zum Juli noch weit entfernt sind.“

    Die nun für Trier gefundene, unbürokratische Interimslösung, bietet Studierenden der Trierer Hochschulen  den schnellstmöglichen Zugang zu dieser optionalen und nationalen Erweiterung Ihrer ÖPNV-Mobilität. Unter Anrechnung des anteiligen Monatsbetrages des Semestertickets (= 25,91 €) erhalten die Studierenden auf diesem Weg das Deutschlandticket zum Preis von 23,09 € (statt 49 €). Dabei ist zu beachten, dass das Ticket nur gültig ist in Verbindung mit einem gültigen Studierendenausweis der Trierer Hochschulen.

    Spätestens zum 1. Juli ist das Ticket exklusiv in der VRT-Fahrplan-App zu erwerben, im dortigen Shop wird dann ein „Semesterticket-Upgrade“ angeboten.

     

     

     


  • Bild:
    Geltungsbereich Bus

    Das Semesterticket gilt in dem in der Grafik dargestellten VRT-Einzugsgebiet (Verkehrsverbund Region Trier mit der Stadt Trier, Landkreis Bernkastel-Kues, Landkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Daun und Trier-Saarburg).

    Ausgenommen sind alle Sonderzuschläge sowie die Busstrecke Trier - Flughafen Hahn (R100). Die Shuttlebus-Verbindungen des Unternehmens flibco zum Flughafen Hahn müssen ebenfalls selbst bezahlt werden.

    Eine große Darstellung des Geltungsbereichs finden Sie bei den Downloads.


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    Geltungsbereich im Schienennetz

     

     

    Auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn AG (RB und RE) ist das Semesterticket auf folgenden Strecken gültig:

    • Trier-Koblenz (Hbf.)
    • Trier-Saarbrücken (Hbf.)
    • Trier-Perl (Moselaufwärts-Dreiländereck
      Deutschland/
      Frankreich/Luxemburg)
    • Trier-Igel (Landesgrenze Luxemburg)
    • Trier-Jünkerath/Eifel 
      (Richtung Köln/Landesgrenze NRW)

    Im Ticket inbegriffen ist auch die Bahnstrecke Bullay - Traben-Trabach.

    Eine große Darstellung des Geltungsbereichs finden Sie bei den Downloads.

    Achtung: Beide Endstationen der Bahn, die Hauptbahnhöfe in Saarbrücken und Koblenz, liegen außerhalb des Geltungsbereichs für den Busverkehr. Alle Busfahrten in den beiden Städten sind zu bezahlen. 

     

    Wichtig:
    Zusätzlich zum Studiausweis ist außerhalb des VRT auch der Personalausweis, ein Reisepass, eine BahnCard oder sonstiges amtliches Dokument mit Lichtbild vorzulegen. Fehlt der amtliche Lichtbildausweis wird die/der Studierende als Reisende ohne gültige Fahrkarte behandelt. Dies betrifft die Bahnstrecken zwischen Koblenz und Bengel sowie Saarbrücken und Taben.


  • Bild:
    Solche Ausweise werden nicht als Fahrkarte anerkannt.

    Der jeweils aktuelle Studierendenausweis mit Lichtbild einer in Trier ansässigen Hochschule gilt im Geltungsbereich (s.u.) als Fahrkarte.

    Der Umwelt-Campus Birkenfeld der Hochschule Trier ist vom Trierer Semesterticket ausgenommen.

    Der Gültigkeitszeitraum des Semestertickets entspricht dem Gültigkeitsaufdruck auf dem Studierendenausweis. Der aufgedruckte Zeitraum ist im Regelfall das jeweils aktuelle Semester, bei bereits erfolgter Rückmeldung das aktuelle und das kommende Semester.

    Der Studierendenausweis ist personenbezogen. Deshalb ist auch das Semesterticket nicht auf andere Personen übertragbar. Zuwiderhandlungen führen zur Strafanzeige gegen den Benutzer.

    Eigene Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr dürfen kostenfrei mitfahren.

    Alle Studierenden sind gegenüber den Verkehrsunternehmen für den ordnungsgemäßen Zustand ihres Studierendenausweises verantwortlich.

    Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht als Ersatz anerkannt.

    Bei sorgfältigem Umgang hält ein Studierendenausweis so lange wie ein Studium. Dazu gehört, dass Sie

    • den Ausweis in der Plastikhülle aufbewahren, alternativ in der Geldbörse,
    • die Karte nur dann aus der Hülle nehmen, wenn Sie sie am Automaten aufladen oder mit ihr etwas am Automaten kaufen wollen.
      Für die Zahlvorgänge in den Mensen, Cafeterien und Servicepoints kann die Karte in der Hülle bleiben. Denn: jede Berührung der Finger mit dem Valierstreifen zersetzt diesen etwas, bis er sich nicht mehr lesbar bedrucken lässt.
    • Den Ausweis nicht in der Gesäßtasche aufbewahren. Die Antenne liegt entlang dem Kartenrand und ist sehr empfindlich.

    Ausweis verloren oder Datumsaufdruck schlecht lesbar?

    Für die Übergangszeit, bis der neue Ausweis im Studierendensekretariat/Studienservice ausgestellt ist, besteht die Möglichkeit mit einem vorläufigen Semesterticket die Verkehrsmittel zu nutzen.
    Bitte wenden Sie sich an StudiwerkOffice SO! an der Uni oder der Hochschule, Standort Schneidershof, weisen Ihre Immatrikulation nach und legen den Personalausweis vor.
    Das vorläufige Semesterticket wird sofort ausgestellt und gilt in Verbindung mit Ihrem Personalausweis als Fahrkarte.


  • An der Finanzierung des Semestertickets beteiligen sich alle immatrikulierten Studierenden der Trierer Hochschulen (am Standort Trier) mit einem Beitrag pro Semester, der zusätzlich zum Sozialbeitrag erhoben wird.

    Das Semesterticket ist also bei der Immatrikulation/Rückmeldung schon im Preis enthalten. Da sich die Finanzierung auf die Solidargemeinschaft aller Studierenden verteilt, ist der einzelne Beitragsanteil im Vergleich zu einer normalen Fahrkarte unschlagbar günstig.

    Ab dem Sommersemester sind anteilig für das Semesterticket 155,44 € zu zahlen.

    Eine Erstattung ist nur schwerstbehinderten Studierenden möglich bei einer Beeinträchtigung mit dem Merkmal H oder Bl im Ausweis. Siehe "Beitragsordnung" bei den Downloads.


  • Als Ergänzung zum normalen Linienverkehr in Trier und Umgebung werden in den verkehrsschwachen Zeiten ein Anruf-Sammel-Taxi (AST) und ein Anruf-Linien-Taxi (ALT) angeboten.

    Es handelt sich um ein ähnliches Angebot mit lediglich unterschiedlichen Namen: Das Anruf-Linien-Taxi (ALT) fährt auf den Linien 300, 311, 500 (RMV) sowie auf der Linie 444 (Moselbahn), wohingegen das Anruf-Sammel-Taxi (AST) auf einigen Buslinien der SWT in der Stadt Trier fährt.

    Wie funktioniert ein AST oder ALT?
    Das AST und das ALT fahren nur zu bestimmten Zeiten; diese sind im Fahrplan mit „AS“ und „AL“ gekennzeichnet. Nach telefonischer Voranmeldung holt Sie das AST oder ALT an der Bushaltestelle ab, an der Sie normalerweise auch in den Bus einsteigen, und bringt Sie von dort an Ihre Zielhaltestelle der entsprechenden Buslinie.

    Teilen Sie dem Mitarbeiter am Telefon bitte die jeweilige Start- und Zielhaltestelle, sowie die Uhrzeit der Fahrt und die Anzahl der Personen mit.

    Wie bestelle ich ein AST oder ALT?
    AST bei SWT:
    Sie können Ihr AST bis spätestes 30 Minuten vor Fahrtantritt per Telefon unter 06 51/7 17 33 33 bestellen.

    ALT bei RMV:
    Eine telefonische Voranmeldung für die Linien 300, 311 und 500 ist bis zu 45 Minuten vor Fahrtantritt bei der RMV unter 0 18 05/00 11 83 (14 Cent/Min. a. d. dt. Festnetz, aus Mobilfunknetzen andere Tarife mit max. 42 Cent/Min.) notwendig.

    Gruppen müssen sich mindestens 24 Stunden vorher telefonisch anmelden.

    ALT bei Moselbahn:
    Für die Linie 444 ist eine telefonische Anmeldung bei der Moselbahn bis 120 Minuten vor Fahrtantritt unter 0 65 61/91 25 12 notwendig.

    Was kostet das AST oder ALT?
    Für Studierende gilt der Studienausweis (SemesterTicket) als gültiges Ticket. Sie zahlen für eine AST-Fahrt nur den Zuschlag (2,50 €).
    Beim ALT wird ab 20 Uhr wird ein Zuschlag von 2 € pro Person erhoben.


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    RegioRadler Copyright: VRT

    In den Bussen der Stadtwerke Trier ist die Mitnahme von Fahrrädern kostenlos.

    Bei allen anderen Unternehmen ist Mo – Fr vor 9 Uhr innerhalb des VRT ein EinzelTicket ermäßigt zu lösen.

    Kinderwagen und Rollstühle haben jedoch immer Priorität (Entscheidung im Einzelfall durch Busfahrer/in).

    Bei den RegioRadlern (RR 290, 300, 333, 441, 500) kann ein Zuschlag erhoben werden. Zusätzlich kann hier je nach Auslastung auch eine vorzeitige Reservierung notwendig sein.

     

    Im Schienenverkehr ist die Radmitnahme Mo - Fr ab 9:00 Uhr und Sa, So ganztägig frei. In der übrigen Zeit ist eine Fahrkarte gemäß jeweiligem Tarif zu lösen.  Die Radmitnahme erfolgt generell im Rahmen der Möglichkeiten, ein Platzanspruch besteht nicht.


  • Der öffentliche Personennahverkehr ist kostenlos wenn:

    • Sie die Straßenbahn nutzen.

    • Sie mit der Bahn 2. Klasse fahren und Einzel- oder Dauertickets nutzen wollen. Zeitfahrkarten und Reisen in 1. Klasse Wagen sind zu bezahlen.

    • Die Busfahrten im Auftrag von AVL, RGTR oder TICE stattfinden. Liegt das Ziel in Deutschland, ist dieses Teilstück zu zahlen.
      https://www.mobiliteit.lu/de/fahrschein/studenten-regiozone/Für Dauernutzer lohnt sich die Eröffnung eines Kundenkontos und die mKaart (s. Download)

      Wird die Fahrt nicht im Auftrag von AVL, RGTR oder TICE durchgeführt, sind sowohl die Strecke in Luxembourg als auch in Deutschland zu zahlen. Bitte informieren Sie sich vor Fahrtantritt darüber.


    Die Informationen zu den kostenfreien Verbindungen sind leicht abrufbar über die App Mobiliteit.lu (App Store oder Google Play Store) oder über die Website der Mobilitéitszentral (Mobilitätszentrale).