Freiwilliger Zusammenschluss der 58 Studentenwerke in der Bundesrepublik Deutschland
Die Studentenwerke erfüllen öffentliche Aufgaben der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studierenden an deutschen Hochschulen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung von Chancengleichheit. Im Zusammenwirken mit Hochschulen und Hochschulstädten tragen sie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Hochschulstudium bei und beteiligen sich insoweit an der Gestaltung des Lebensraums Hochschule.
Zur Erreichung dieser Ziele leistet das Deutsche Studentenwerk (DSW) seinen Beitrag. Bei der Meinungsbildung des DSW wirken in den Organen und in den satzungsgemäßen Gremien neben den gesetzlichen Vertretern der Studentenwerke die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe der örtlichen Studentenwerke mit, insbesondere Studierende und Professoren.
Das Deutsche Studentenwerk
fördert seine Mitglieder unter Achtung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei der Erfüllung der ihnen gesetzten Aufgaben, indem es insbesondere:
- die Interessen seiner Mitglieder vertritt und dabei deren Sachkunde in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbringt;
- die örtlichen Studentenwerke generell oder auch im Einzelfall unterstützt durch Organisation von Fachtagungen, Erarbeitung von Arbeitshilfen, Herausgabe von Informationsmaterial und Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen;
- Öffentlichkeitsarbeit betreibt;
- eine enge Zusammenarbeit mit Institutionen und Organisationen, die den gleichen Zwecken dienen pflegt;
- von Verwaltungen, Institutionen und Organisationen Aufträge im Rahmen des Vereinszwecks übernehmen kann;
- sozialpolitische Belange der Studierenden der Hochschulen wahrnimmt.
Das Deutsche Studentenwerk wahrt Neutralität gegenüber politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Gruppierungen.
Die Organe, Gremien und Satzung des DSW
Laut Satzung hat das Deutsche Studentenwerk drei Organe: Mitgliederversammlung, Vorstand und Generalsekretär. Als Beratungsgremium besteht ein Kuratorium, in dem Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz, der Studierenden, Repräsentanten der Bundes- und Länderregierungen, des Deutschen Städtetages, der Gewerkschaften und des Deutschen Industrie- und Handelstages sowie der Bundestagsfraktionen und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zusammenwirken. Der Länderrat berät den Vorstand und den Generalsekretär in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Beratende Funktion hat auch der im Mai 2004 eingerichtete Studierendenrat. Er setzt sich aus studentischen Mitgliedern zusammen, die in den Organen der Studentenwerke aktiv sind. Daneben gibt es neun Fachausschüsse, die im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die Organe des Vereins beraten.
Weitere Informationen unter: www.studentenwerke.de