Nur als Solidarmodell kann der Preis für die Nutzung des ÖPNV so günstig angeboten werden.
Der Studierendenausweis dient auch als Semesterticket. Entsprechend gilt:
- Auslands- oder Praxissemester mit Immatrikulation zur Anrechnung der Studien- oder Prüfungsleistungen
=> Semesterbeitrag inklusive Semesterticket sind zu zahlen. - Beurlaubung mit Immatrikulation ohne Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen
=> Semesterbeitrag inklusive Semesterticket sind zu zahlen.
- Exmatrikulation nach Semesterbeginn oder zu einem Datum vor Semesterende
=> Keine Erstattung möglich.
Der validierte Studiausweis behält bis zum Ende des Semesters seine Gültigkeit – auch als Semesterticket.
Eine Erstattung ist nur möglich bei: - einer Beeinträchtigung mit dem Merkmal H oder Bl in Ihrem Schwerbehindertenausweis.
=> Bitte senden Sie uns einen formlosen Antrag mit Kopien von Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, des Schwerbehindertenausweises und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung zu. Außerdem benötigen wir eine Kontoverbindung an die wir den Beitragsanteil des Semestertickets überweisen können. - Exmatrikulation vor Semesterbeginn
=> Das Studierendensekretrariat (Uni) oder der Studienservice (HS) kann den kompletten Beitrag erstatten, wenn rechtzeitig ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Alle Bescheinigungen und auch der Studierendenausweis werden eingezogen.