Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)


Ich kann/will mein Semesterticket nicht nutzen. Kann ich den Beitrag erstattet bekommen?

Nur als Solidarmodell kann der Preis für die Nutzung des ÖPNV so günstig angeboten werden.

Der Studierendenausweis dient auch als Semesterticket. Entsprechend gilt:

  • Auslands- oder Praxissemester mit Immatrikulation zur Anrechnung der Studien- oder Prüfungsleistungen
    => Semesterbeitrag inklusive Semesterticket sind zu zahlen.

  • Beurlaubung mit Immatrikulation ohne Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen
    => Semesterbeitrag inklusive Semesterticket sind zu zahlen.

  • Exmatrikulation nach Semesterbeginn oder zu einem Datum vor Semesterende
    => Keine Erstattung möglich.
    Der validierte Studiausweis behält bis zum Ende des Semesters seine Gültigkeit – auch als Semesterticket.

    Eine Erstattung ist nur möglich bei:
  • einer Beeinträchtigung mit dem Merkmal H oder Bl in Ihrem Schwerbehindertenausweis.
    => Bitte senden Sie uns einen formlosen Antrag mit Kopien von Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, des Schwerbehindertenausweises und Ihrer Immatrikulationsbescheinigung zu. Außerdem benötigen wir eine Kontoverbindung an die wir den Beitragsanteil des Semestertickets überweisen können.

  • Exmatrikulation vor Semesterbeginn
    => Das Studierendensekretrariat (Uni) oder der Studienservice (HS) kann den kompletten Beitrag erstatten, wenn rechtzeitig ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Alle Bescheinigungen und auch der Studierendenausweis werden eingezogen.