Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





Endspurt-Darlehen

Bild:

Endspurt-Darlehen können Studierenden der Trierer Hochschulen gewährt werden, die vor dem Studienabschluss stehen, sich verstärkt auf das Lernen konzentrieren möchten und deshalb keine Zeit (mehr) zum Jobben haben. Hier muss nachgewiesen werden, dass hinreichend Aussicht auf einen erfolgreichen Studienabschluss besteht.

Über die Vergabe des Darlehens entscheidet ein Ausschuss.

Die Höhe des zu gewährenden Darlehens bestimmt sich nach dem zu überbrückenden Zeitraum. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 3.000 Euro.

Das Darlehen wird nicht verzinst.

Die Rückzahlung muss spätestens ein Jahr nach Auszahlung beginnen und nach weiteren 24 Monaten abgeschlossen sein.

Als Sicherheit ist die Bürgschaftserklärung eines deutschen Bürgen mit Einkommensnachweis des Bürgen vorzulegen. Die Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein.