Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Semesterticket = 9 EURO TICKET

Kein zusätzlicher Kauf nötig - Erstattungsregelung noch in der Planung

23.05.2022
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Semesterticket = 9 EURO Ticket

Kein zusätzlicher Kauf nötig – Erstattungsregelung in Vorbereitung

Was bedeutet die Einführung des 9 EURO Tickets für Studierende, die bereits über ihr Semesterticket ihren Anteil an den Fahrtkosten für Juni, Juli und August bezahlt haben? Die Antwort auf diese Frage lautet: Das Semesterticket entspricht in seiner Gültigkeit dem 9 EURO Ticket, es muss also kein zusätzliches Ticket für die nächsten drei Monate gekauft werden. Das Trierer Semesterticket gilt für die Monate Juni, Juli und August deutschlandweit als Fahrausweis im Nah- und Regionalverkehr der Bahn sowie im Busverkehr.

Wie die Erstattung bzw. Verrechnung des den 9 Euro Betrag übersteigenden Semesterticketanteils für den Zeitraum Juni bis August abgewickelt wird, befindet sich in der Planung und Abstimmung mit den beteiligten Partnern. Hier sind das Bildungsministerium, die Verkehrsträger und das Studiwerk Trier als Vertragspartner des Semestertickets in laufenden Gesprächen. Sobald das Ergebnis dazu vorliegt, werden wir darüber informieren und bitten noch um etwas Geduld.

Weitere Infos zum Semesterticket auch auf unserer Homepage:

https://www.studiwerk.de/cms/semesterticket-1001.html