Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)



Heute endet die Antragsfrist zur Überbrückungshilfe

Nach dem 30. September sind keine Anträge mehr möglich

30.09.2021
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Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen läuft am 30. September 2021 planmäßig um eine Minute vor Mitternacht aus.

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/pressemitteilungen/de/2021/08/250821-Ueberbrueckungsilfen.html

Eine Antragstellung nach dem 30.9.2021 ist nicht mehr möglich. Studierende, die bis zum 30. September 2021 einen Antrag gestellt haben, können ihn weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Die Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten alle bis zum 30.9.2021 eingegangenen Anträge!

 

Foto: Adobe Stock / Drazan