Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW-Bank ein bundesweites Kreditangebot für Studierende zur Verfügung. Der KfW-Studienkredit soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten im Erst- und Zweitstudium, im postgradualen Studium (Master, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium) sowie bei einer Promotion zu finanzieren unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.
Beantragung kann über das Studiwerk Trier erfolgen.
Aktuelle Verbesserungen aufgrund der Corona - Krise :
Die KfW setzt innerhalb der kommenden Roll-over-Periode (Sommersemester 2020) Anträge der Studierenden auf Änderungen der monatlichen Auszahlungsraten nicht erst zum 01.10.2020 um, sondern zum nächsten Monatsersten. Voraussetzung ist der Antrag über das online-Kreditportal bis zum 15. eines Monats. Die monatliche Rate kann demnach kurzfristig auf bis zu 650 Euro erhöht werden.
Eine verspätete Einreichung der aktuellen Studienbescheinigung bis zum 15.07.2020 wird akzeptiert.
Auch für die Einreichung des Leistungsnachweises und/oder der Verlängerungsbescheinigungen gibt es neue Fristen:
- Verlängerungsbescheinigung bis zum 30.09.2020
- Leistungsnachweis bis zum 15.10.2020
Weitere Infos auf unserer Homepage:
https://www.studiwerk.de/cms/kfw_studienkredit-1001.html
Die Beratung erfolgt dann telefonisch. Unterzeichnung des Vertragsangebots nach Terminabsprache.
Petra Longen
Sachgebietsleiterin StudiwerkOffice
Studierendenwerk Trier
Anstalt des öffentlichen Rechts
Universitätsring 12a
54296 Trier
Tel.: ++49 (0) 651 201-3556
Mail: petra.longen@studiwerk.de
Fax: ++49 (0) 651 201-3918