Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





Soziale Unterstützung

Soziale Unterstützungen werden an Studierende vergeben, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind.

Die Unterstützung wird erst nach Ablauf des ersten Studienjahres (= 3. Fachsemester) und grundsätzlich nur einmal im Semester gewährt.

Vom Antragsteller wird erwartet, dass er in zumutbarem Umfang seinen Beitrag zur Linderung seiner schwierigen finanziellen Notlage leistet. Hierzu gehört auch, dass er Darlehen in Anspruch nimmt.

Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss aufgrund seiner Erkenntnisse, die er aus den eingereichten Antragsunterlagen oder bei einer persönlichen Befragung gewonnen hat.

Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.