Das Antragsformular finden Sie hier. Auf Basis Ihres Antrages wird online ein Vertragsangebot erstellt. Das einseitig ausgedruckte Vertragsangebot legen Sie dem Studierendenwerk Trier vor. Erst hier dürfen Sie den Antrag unterschreiben. Wir leiten Ihren Antrag an die KfW weiter, die dann die Kreditentscheidung trifft.
Folgende Dokumente müssen Sie dem Studierendenwerk Trier vorlegen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebestätigung nicht älter als 12 Monate)
- Immatrikulationsbescheinigung
- Vertragsangebot Teil A, B & C
- Kontoverbindungsnachweis (z. B. EC-Karte)
- Ggf. die Formulare Leistungsnachweis, Nachweis akademischer Abschluss , Formular ür nichtdeutsche Antragsteller
WICHTIG
Bitte drucken Sie den Antrag einseitig aus, nicht lochen, nicht heften, nichts handschriftlich ergänzen.
Erfassen Sie zu Beginn eines neuen Semesters Ihre aktuelle Studienbescheinigung im Online-Kreditportal der KfW ("Protokoll über den Nachweis der Immatrikulation"). Dieser Online-Erfassungsnachweis, Studienbescheinigung und Personalausweis müssen anschließend einem Vertriebspartner vorgelegt werden.
Das rechtzeitige Vorliegen der Unterlagen bis 14.4. für das SS bzw. 14.10. für das WS ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kredit im neuen Semester weiter ausgezahlt wird.
Im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium (6. Semester) ist zusätzlich einmal ein Leistungsnachweis über mindestens 90 ETCS erforderlich, der direkt bei der KfW eingereicht wird.
Hinweis: Aufgrund der erschwerten Bedingungen im SS 2020 kann die Frist bis zum Ende des 7. Semesters verlängert werden.