Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





KfW-Studienkredit

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Mit dem KfW-Studienkredit stellt die KfW-Bank ein bundesweites Kreditangebot für Studierende zur Verfügung. Der KfW-Studienkredit soll dabei helfen, die Lebenshaltungskosten im Erst- und Zweitstudium, im postgradualen Studium (Master, Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium) sowie bei einer Promotion zu finanzieren – unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern. So können Sie sich voll auf das Studium konzentrieren, ganz gleich, was Sie studieren.

 

 


  • Volljährige Studierende, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland
    • Immatrikulation für ein Voll- oder Teilzeitstudium
    • Deutsche Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in Deutschland
    • Höchstalter 44 Jahre (höheres Alter möglich, da bereits absolvierte Fachsemester angerechnet werden)

     

    Hinweise für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    Antragsberechtigt sind:

    • Familienangehörige (ungeachtet dessen Staatsbürgerschaft) von deutschen Staatsangehörigen, die sich mit dem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind.
    • EU-Staatsangehörige, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind sowie deren Familienangehörige, die sich mit dem EU-Staatsangehörigen im Bundesgebiet aufhalten und dort gemeldet sind.
    • So genannte Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse, die ihre deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

  • Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Studiums. Das Darlehen wird einkommensunabhängig und stets nur für ein Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer belegt werden.


  • Die Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrages können Studierende zwischen 100 und 650 EUR frei festlegen.

    Erst- oder Zweitstudium können in Abhängigkeit vom Alter bei Antragstellung über maximal 14 Fachsemester finanziert werden. Die Finanzierung eines Masters, eines Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudiums sowie einer Promotion erstreckt sich über maximal 6 Semester. 

    Der KfW-Studienkredit kann mit dem BaföG oder dem Bildungskredit kombiniert werden.


  • Sicherheiten sind für den KfW-Studienkredit nicht zu stellen.


  • Das Antragsformular finden Sie hier. Auf Basis Ihres Antrages wird online ein Vertragsangebot erstellt. Das einseitig ausgedruckte Vertragsangebot legen Sie dem Studierendenwerk Trier vor. Erst hier dürfen Sie den Antrag unterschreiben. Wir leiten Ihren Antrag an die KfW weiter, die dann die Kreditentscheidung trifft.

    Folgende Dokumente müssen Sie dem Studierendenwerk Trier vorlegen:

    • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit Meldebestätigung nicht älter als 12 Monate)
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Vertragsangebot Teil A, B & C
    • Kontoverbindungsnachweis (z. B. EC-Karte)
    • Ggf. die Formulare „Leistungsnachweis“, „Nachweis akademischer Abschluss“ , Formular ür nichtdeutsche Antragsteller

     

    WICHTIG
    Bitte drucken Sie den Antrag einseitig aus, nicht lochen, nicht heften, nichts handschriftlich ergänzen.

    Erfassen Sie zu Beginn eines neuen Semesters Ihre aktuelle Studienbescheinigung im Online-Kreditportal der KfW ("Protokoll über den Nachweis der Immatrikulation"). Dieser Online-Erfassungsnachweis, Studienbescheinigung und Personalausweis müssen anschließend einem Vertriebspartner vorgelegt werden.

    Das rechtzeitige Vorliegen der Unterlagen bis 14.4. für das SS bzw. 14.10. für das WS ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kredit im neuen Semester weiter ausgezahlt wird.

    Im fortgeschrittenen Erst- oder Zweitstudium (6. Semester) ist zusätzlich einmal ein Leistungsnachweis über mindestens 90 ETCS erforderlich, der direkt bei der KfW eingereicht wird.
    Hinweis: Aufgrund der erschwerten Bedingungen im SS 2020 kann die Frist bis zum Ende des 7. Semesters verlängert werden.

     


  • Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober werden die Zinsen für das kommende Halbjahr festgelegt. Ab Beginn der Tilgungsphase kann optional jeweils zum 1. April oder zum 1. Oktober ein Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens, längstens für 10 Jahre, beantragt werden. In der Auszahlungsphase wird der fällige Zinsbetrag grundsätzlich mit der monatlichen Auszahlung verrechnet und einbehalten. Ab dem 6. Fördersemester (bei Erst- und Zweitstudium zusätzlich nach Vorlage des Leistungsnachweises) besteht die Möglichkeit der Zinsstundung (Zinsaufschub) bis zum Beginn der Tilgungsphase. Die aktuellen Zinssätze sind abrufbar im Internet unter www.kfw.de.

     


  • Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monaten betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von max. 25 Jahren bzw. bis zum 67. Lebensjahr zurückzuzahlen.

    Außerplanmäßige Tilgungen über mindestens 100 € sind in jeder Darlehensphase kostenfrei möglich und könnenbis zum 15. eines Monats für den darauffolgenden Kalendermonat über das Online-Kreditportal beauftragt werden.