Internetpräsentation Studierendenwerk Trier, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)





Freitische

Freitische werden an Studierende vergeben, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und dadurch an der ordnungsgemäßen Durchführung ihres Studiums gehindert sind.

Sie werden erst nach Ablauf des ersten Studienjahres (= 3. Fachsemester) und grundsätzlich nur einmal im Semester gewährt.

Vom Antragsteller wird erwartet, dass er in zumutbarem Umfang seinen Beitrag zur Linderung seiner schwierigen finanziellen Notlage leistet. Hierzu gehört insbesondere die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und/oder die Beanspruchung von Darlehen.

Der Gegenwert der bewilligten Freitische (z.Zt. á 3,50 Euro) wird auf den Mifarechip des Studierendenausweises zum Verzehr in unserer Campus-Gastronomie aufgeladen. Pro Semester kann jeder bedürftigte Studierende bis zu 60 Freitische erhalten.

Über die Vergabe entscheidet ein Ausschuss aufgrund seiner Erkenntnisse, die er aus den eingereichten Antragsunterlagen und ggfs. bei einer persönlichen Befragung gewonnen hat.

Freitischanträge können nur von Studierenden am Standort Trier gestellt werden.